Vernetzung der Eltern in der schule

Auf dieser Seite werden Schritt für Schritt Handreichungen zum Download sowie Empfehlungen veröffentlicht, die die Organisation der schulischen Elternarbeit und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule verbessern können.

Folgende Empfehlungen sind auf dieser Seite beschrieben (Zusammenfassung):

  1. Eine umfassende und zuverlässige Vernetzung aller Schuleltern mit den Elternvertretungen ist anzustreben.
  2. Eine zeitliche Versetzung der ersten Elternabende im Schuljahr der ersten Klassen gegenüber denen der höheren Klassen kann sich positiv auf die Elternarbeit auswirken.
  3. Der Elternbeirat sollte die Klassenelternsprechern in den ersten Klassen u.a. bei der Erstellung einer klassen-internen Kontaktliste unterstützen.
  4. Die digitale Vernetzung der Eltern und den Elternvertretungen (bspw. per E-Mail) ist aus mehreren Gründen vorteilhaft.
  5. Eine zuverlässige Vernetzung aller Klassenelternsprecher mit dem Elternbeirat ist unbedingt erforderlich.
  6. Jeder Elternbeirat sollte nach Möglichkeit direkt über eine nicht-personenbezogene E-Mail-Adresse (elternbeirat@...) für Eltern der Schule und für Elternvertretungen anderer Schulen erreichbar sein.

1.1 Die Architektur der Vernetzung der Eltern

Die Architektur der Vernetzung folgt der logischen Verkettung  "Eltern -- Klassenelternsprecher -- Elternbeirat -- Gemeinsamer Elternbeirat". Diese Organisationsform hat viele Vorteile und wird deshalb bereits vom Gesetzgeber u.a. im BayEUG vorgegeben. 

Die Vertreter der Elternschaft auf den jeweiligen Ebenen werden für Grund- und Mittelschulen in jedem Jahr neu gewählt. Dabei spielen die rechtlichen Vorgaben, wer für die jeweilige Hierarchieebene kandidieren kann, eine wichtige Rolle: Für das Ehrenamt des  Klassenelternsprechers dürfen alle Eltern der Klasse kandidieren. Seit der Änderung des Wahlrechts zum Schuljahr 2016/2017 dürfen ebenfalls alle Eltern für einen Sitz im Elternbeirat einer Schule kandidieren. Die Regeln für die Wahl des Gemeinsamen Elternbeirats sind strenger: Nur amtierende Mitglieder eines Elternbeirats können für einen Sitz im GEB kandidieren. 

Die Wahlveranstaltungen ordnen sich daher in einer sinnvollen Reihenfolge:

  1. Wahl der Klassenelternsprecher (erster Elternabend des Schuljahres)
  2. Wahl der Elternbeiräte (Briefwahl oder Präsenzveranstaltung der Eltern)
  3. Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Elternbeirates

Die Reihenfolge dieser Wahlvorgänge führt zu einem Zeitplan (links). Der Wahltermin des Gemeinsamen Elternbeirats ist nicht geregelt. Aus organisatorischen Gründen (Meldung der EB-Mitglieder aller Schulen an das Staatliche Schulamt, Verteilung der Einladungen zur GEB-Wahl per Brief durch das Staatliche Schulamt) findet die Wahl des GEB meist erst Ende Oktober oder auch Mitte November statt.

Alle amtierenden Elternbeiräte der Schulen werden seitens des Schulamts formell auf dem Postweg eingeladen zur Wahlveranstaltung des Gemeinsamen Elternbeirat. Nur die Vorsitzenden der Elternbeiräte sind bei der Wahl des Gemeinsamen Elternbeirats stimmberechtigt, jedoch kann jedes Mitglied eines Elternbeirats einer staatlichen Schule für einen Sitz im Gemeinsamen Elternbeirat kandidieren.

1.2. Die Vernetzung in den Klassen: Die besondere Bedeutung der ersten Klassen

Der Übergang vom Kindergarten an die Schule ist auch für Eltern ein großer Schritt. Das Selbstverständnis bezüglich Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Schule, wird ganz entscheidend in der ersten Klasse der Grundschule beeinflusst.

Dies führt dazu, dass ein Elternbeirat sich mittelfristig selbst stärkt, wenn er insbesondere die neuen Eltern in den ersten Klassen (und noch einmal in den fünften Klasse der weiterführenden Schule) in der Schulfamilie willkommen heißt, sie an die Hand nimmt und ihnen Perspektiven und Orientierung bietet. Die Eltern in den ersten Klassen kommen mit der höchsten Motivation an die Schule. Wird diese Motivation nicht enttäuscht sondern bestätigt, bleibt sie bestehen und verfestigt sich. Dadurch profitiert die Elternarbeit in den Grundschulen, aber später auch wesentlich an den weiterführenden Schulen.

1.2.1 Die Beteiligung des Elternbeirats am ersten Elternabend

Besonders wertvoll ist es, wenn Vertreter des amtierenden Elternbeirats die Elternabende der ersten Klassen besuchen und die Elternarbeit an der Schule vorstellen. Hierzu kann es hilfreich sein, wenn die Elternabende der ersten Klassen zu einer anderen Zeit stattfinden als die Elternabende der höheren Klassen. Hier kann es bereits hinreichend sein, wenn die Elternabende in den ersten Klassen lediglich 30 Minuten früher oder später anfangen. Dadurch wird es den Mitgliedern des Elternbeirates ermöglicht, an diesen Elternabenden teilzunehmen, die Arbeit der Elternvertretungen an der Schule vorzustellen und die zukünftigen Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher an die Hand zu nehmen. 

1.2.2 Die Unterstützung bei der Kontaktlisten-Erstellung am ersten Elternabend

Die Elternbeiräte bekommen durch ihre Anwesenheit in den ersten Elternabenden der ersten Klassen nicht nur die Möglichkeit, die Fortführung ihrer bisher geleisteten Arbeit zu sichern. Sie können Ihre Erfahrung an die neu gewählten Klassenelternsprecher weitergeben, auf die Wichtigkeit einer klassen-interne Kontaktliste der Eltern hinweisen und Hilfestellung geben. Denn kaum ein Klassenelternsprecher in der ersten Klasse wird es kommen gesehen haben, dass er Klassenelternsprecher wird. Wenn daher die Vertreter des Elternbeirats eine vorgefertigte Kontaktliste in den Elternabend mitbringen, diese unter den Eltern herumgereicht und ausgefüllt und schließlich dem Klassenelternsprecher zur Verfügung gestellt wird, ist sehr viel gewonnen. Mehr Eltern als am ersten Elternabend der ersten Klassen werden darauf folgend kaum an Elternabenden teilnehmen.

1.2.3 Die Bedeutung der digitalen Vernetzung der Eltern

Der GEB Fürth empfiehlt, die E-Mail-Adresse bei der Erstellung der klassen-internen Kontaktliste mit abzufragen. Die Erreichbarkeit der Eltern auf digitalem Wege ist zeitsparend und spart Papier. Gelebte Elternarbeit kann das Weiterleiten von vielen relevanten Informationen bedeuten. Daher bildet die Verteilung von Informationen per E-Mail die Grundlage für einen signifikant besseren Informationsstand bei den Eltern in bildungs- und erziehungsbezogenen Themen. Die Schulleitung muss zudem nur einer Verteilung von Informationsmaterial in Papierform an der Schule zustimmen. Verteilt der Elternbeirat Informationen per E-Mail (ggf. über die Klassenelternsprecher) an die Eltern, geschieht dies außerhalb der Schule, die Schulleitung muss nicht zustimmen. Das Gebot eines vertrauensvollen konstruktiven Dialogs im Rahmen einer gelingenden Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Elternbeirat und Schulleitung bleibt davon unberührt.

1.2.4 Die Kontaktliste beim ersten Elternabend

Gerade in den ersten Klassen der Grundschule passiert es häufig, dass ein Klassenelternsprecher gewählt wird und dieser nicht darauf vorbereitet war. Insbesondere fehlt häufig eine vorbereitete Kontaktliste, die der Klassenelternsprecher herumreichen kann und in die sich die anwesenden Eltern eintragen. Es gibt jedoch keine bessere Möglichkeit für den Klassenelternsprecher, eine vollständige Kontaktliste 'seiner' Eltern zu bekommen, als den ersten Elternabend in der ersten Klasse. Daher empfiehlt es sich, wenn der noch amtierende Elternbeirat oder die Schulleitung eine vorgefertigte gedruckte Kontaktliste in den ersten Elternabend der ersten Klassen einbringen.  Anbei ein Vorschlag für eine Kontaktliste für Klassenelternsprecher zum Download:

Download
Diese Kontaktliste könnte bspw. die Schulleitung ausdrucken und insbesondere den neugewählten Klassenelternsprechern in den ersten Klassen als Hilfsmaterial im Rahmen des ersten Elternabends aushändigen.
KES_Kontaktliste_für_Elternabend.docx
Microsoft Word Dokument 24.3 KB

1.2.5 Ein Vernetzungs-Elternbrief im Nachgang des ersten Elternabends

Typischerweise ist nach dem ersten Elternabend in den ersten Klassen die klassen-interne Kontaktliste des Klassenelternsprechers bereits recht gut gefüllt. Der Klassenelternsprecher muss jedoch dafür sorgen, dass er sich zuverlässig mit allen Eltern in der Klasse austauschen kann (vgl Art. 65 BayEUG). Daher empfiehlt es sich, im Nachgang des ersten Elternabends mit Zustimmung der Schulleitung ergänzend einen Vernetzungs-Elternbrief in den ersten Klassen zu verteilen, der die Eltern auffordert, sich mit dem Klassenelternsprecher zu vernetzen. Auch hierbei handelt es sich um ein alljährlich wiederkehrendes Ritual, jeweils in den neuen ersten Klassen. Somit ist es auch hier anzuraten, dass dieser Vernetzungs-Elternbrief in einer vorgefertigten Fassung vom Elternbeirat ausgeht und sich nicht der vermutlich noch unerfahrene Klassenelternsprecher einer ersten Klasse dieser Aufgabe annehmen muss. Stimmt der betroffene Klassenelternsprecher zu, dass bspw. sein Name und seine E-Mail-Adresse auf diesem Elternbrief verteilt werden, ist es datenschutzrechtlich besonders unbedenklich, wenn die Eltern dem Klassenelternsprecher ihre Kontaktdaten direkt per E-Mail zusenden. Ein exemplarischer Vernetzungs-Elternbrief steht hier zum Download bereit.

Download
Vernetzungs-Elternbrief für Klassen
Vernetzungs-Elternbrief_Klasse_generisch
Microsoft Word Dokument 22.8 KB

1.3 Die Kontaktaufnahme zwischen Elternbeirat und den Klassenelternsprechern

Mit dem Schuljahr 2016/2017 wurde in Bayern eine neue Fassung des BayEUG und eine neue schulübergreifende Schulordnung aktiv. Damit einher ging eine neue Wahlordnung für Elternbeiräte an Grundschulen, die damit an die Wahlordnungen anderer Schulformen angeglichen wurde. Allen Eltern wird die Möglichkeit gegeben, für den Elternbeirat zu kandidieren, vorher wählten die Klassenelternsprecher aus ihrer Mitte den Elternbeirat. Durch die Änderung ist es besonders wichtig, dass der amtierende Elternbeirat einen soliden Prozess hat, mit dem er nach den ersten Elternabenden im Schuljahr den Kontakt zu allen Klassenelternsprechern herstellen kann (die nun ja nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr unbedingt Mitglieder im Elternbeirat sind). 

Der pragmatischste Ansatz ist dann möglich, wenn die ersten Elternabende im Schuljahr alle parallel im Schulgebäude stattfinden. Dann kann in Abstimmung mit der Schulleitung direkt im Anschluss an den Elternabend ein kurzes Treffen zwischen allen KES und dem Elternbeirat angesetzt werden, bei dem die Klassenelternsprecher und der Elternbeirat ihre Kontaktdaten direkt austauschen können. Falls dieser Ansatz nicht möglich ist, empfiehlt sich folgendes Verfahren:

  1. Der noch amtierende Elternbeirat bittet die Schulleitung um Zustimmung zum folgenden Verfahren:
  2. Die Schulleitung leitet ein vorgefertigtes "KES-Kontaktformular" des Elternbeirats in ausgedruckter Form mit einem beiliegenden Rückumschlag an diejenigen Lehrkräfte weiter, die den Elternabend in der jeweiligen Klassen leiten werden.
  3. Nach der Wahl des Klassenelternsprechers bittet die Lehrkraft im Namen des Elternbeirats den Klassenelternsprecher und den stellv.  Klassenelternsprecher, das KES-Kontaktformular auszufüllen, in den Rückumschlag zu stecken und zuzukleben (sofern das Kontaktformular Daten enthält, die zwar der Elternbeirat jedoch nicht die Schule bekommen soll).
  4. Der Rückumschlag ist an den EB-Vorsitzenden des Elternbeirats adressiert.

Dieses Verfahren erscheint natürlich eher kompliziert. Es ist aber eines der wenigen, das den strengen Datenschutzrichtlinien genügt, an die sich auch die Schule halten muss. Unten stehend findet sich ein beispielhaftes KES-Kontaktformular zum Download. Darin kann der Klassenelternsprecher dem Elternbeirat auch gleich darum bitten, in seinem Namen einen Vernetzungs-Elternbrief in seiner Klasse zu verteilen.  

Download
KES-Kontaktformular
KES_Vernetzung.docx
Microsoft Word Dokument 25.7 KB

1.4 Die Wichtigkeit der direkten Erreichbarkeit des Elternbeirats

Rund 80 Prozent der Elternbeiräte an Grundschulen im Regierungbezirk Mittelfranken lassen nur ihre Namen auf die Schulwebseite schreiben. Nur in 20 Prozent der Fälle sind Kontaktdaten zum Elternbeirat angegeben: In etwa 10 Prozent der Fälle ist auf der Webseite eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse des oder der EB-Vorsitzenden zu finden. In den restlichen ca. 10 Prozent der Fälle wird ein Kontaktformular zum Elternbeirat oder eine nicht personenbezogene E-Mail-Adresse angegeben, die dem Muster "elternbeirat@schule.de" oder "elternbeirat@email-anbieter.de" folgt. Der GEB Fürth empfiehlt letzteres, nämlich eine eigene Email-Adresse für den Elternbeirat anzulegen und diese E-Mail-Adresse (mit Schutzmaßnahmen vor Spam-Robotern) auf der Webseite der Schule zu veröffentlichen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Grundsätzlich ergibt sich die Herausforderung, dass die Personen im Elternbeirat bzw. im Vorsitz des Elternbeirats wechseln. Im schlechtesten Fall muss als jemand, der den Kontakt zum Elternbeirat nutzen möchte, in jedem Jahr diesen Kontakt neu herstellen. Daher sollten Ansätze genutzt werden, bei denen der Aufwand so gering wie möglich ausfällt, mit dem Elternbeirat in Kontakt zu treten.
  • Das Herstellen des Kontakts zum Elternbeirat kann prinzipiell über einen Anruf oder eine E-Mail an die Schulleitung oder das Sekretariat erfolgen. Allerdings belastet dieses Vorgehen die ohnehin belasteten Schulleitungen zusätzlich. Eine Möglichkeit mit dem Elternbeirat direkt (per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular) in Kontakt treten zu können, ist dahingehend vorteilhaft. Darüber hinaus können bei einer direkten Kontaktmöglichkeit die Eltern gleich inhaltlich offen sprechen und müssen nicht 'fürchten', dass ihr Mitteilung über den Schreibtisch der Schulleitung geht. Diesbezüglich kann eine E-Mail-Adresse bei einem externen E-Mail-Anbieter als noch 'sicherer' angesehen werden.
  • Manche Elternbeiräte hängen ihr Kontaktdaten im Foyer des Schulgebäudes aus. Mit diesem Ansatz werden in der Praxis nicht alle Eltern der Schule erreicht. Darüber hinaus sind diese Kontaktdaten für Elternvertretungen anderer Schulen oder für Gemeinsame Elternbeiräte prinzipiell unzugänglich. Letzteres gilt auch, wenn die Kontaktdaten des Elternbeirats per Elternbrief verteilt werden.
  • Eine (vor Spam-Robotern geschützte) E-Mail-Adresse ist gegenüber einer Telefonnummer zu bevorzugen, da viele Menschen (also auch Eltern) Hemmnisse haben, mit jemandem direkt in Kontakt zu treten, den sie womöglich noch nicht kennen. Die Möglichkeit des (zumindest anfänglichen) Schriftverkehrs ermöglicht hier eine größere Distanz und baut so bestehende  Hemmnisse ab.