Der projektbezogene Elternbrief, der hier zum Download bereit steht, ist hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit vom Staatlichen Schulamt Fürth am 09.05.2017 schriftlich bestätigt worden. Mit diesem Elternbrief können Klassenelternsprecher ihre Kontaktliste der Klasse insbesondere um die E-Mail-Adressen ergänzen und auf die Ganztags-Umfrage hinweisen. Dieser Elternbrief ist deshalb rechtlich unbedenklich, weil der Klassenelternsprecher in ihm seinen Namen und mit seiner E-Mail-Adresse an die Eltern in der Klasse verteilen lässt und die Eltern ihm daraufhin per E-Mail ihre Kontaktdaten zukommen lassen. Kontaktdaten auf einem Elternbrief aus Papier (Rückläufer) hingegen würden streng genommen bereits wieder Maßnahmen erforderlich machen, die verhindern, dass die Klassenleitung die personenbezogenen Daten einsehen kann (abgeschlossene 'Briefkästen' oder verschlossene Briefumschläge). Daher empfiehlt der GEB, die Rücksendung der Kontaktdaten per E-Mail beizubehalten! (Rechtliche Grundlagen).