EB-Wahlordnungen

Seit dem 01.08.2016 gilt eine neue Fassung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Damit einher geht eine notwendige Änderung der Wahlordnung für Elternbeiräte (EB) an Grund- und Mittelschulen. Wie bereits seit längerem an Realschulen und Gymnasien üblich, wird nun auch an Mittel- und Grundschulen der Elternbeirat nicht mehr nur durch die Klassenelternsprechern (KES)  bestimmt. Vielmehr sind nun alle Eltern der Schule direkt zur Wahl des EBs berechtigt.

Entsprechend sind im Wesentlichen zwei Varianten von Wahlverfahren möglich und gebräuchlich. Einerseits kann die Schule zu einer Wahlversammlung mit physischer Anwesenheit der Eltern einladen (im Weiteren "Präsenzwahl" genannt), andererseits kann die EB-Wahl als eine Briefwahl vollzogen werden (im Weiteren "Briefwahl" genannt).

 

Der GEB Fürth veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Elternbeiräte der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße Fürth sowie der Grundschule Burgfarrnbach an dieser Stelle die Wahlordnung der Schulen als Muster-Wahlordnungen für eine Briefwahl (Burgfarrnbach) bzw. für eine Präsenzwahl (Friedrich-Ebert-Straße) des Elternbeirats. Zu beachten ist, dass für die rechtliche Unanfechtbarkeit dieser Wahlordnung weder der GEB noch die Elternbeiräte der beiden Grundschulen eine Haftung übernehmen kann. Die Wahlordnung soll anderen Schulen lediglich bei der Erstellung einer eigenen EB-Wahlordnung eine Orientierung geben.

 

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EB-Musterwahlordnung (Variante Briefwahl)
Wahlordnung GS Farrnbachschule-GEB.pdf
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EB-Musterwahlordnung (Variante Präsenzwahl)
Wahlordnung_EB_Friedrich-Ebert-Schule.pd
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